Nein. Der Arbeitgeber muss nur mindestens gleich viel an die Vorsorgeeinrichtung entrichten, wie alle versicherten Personen seines Betriebes zusammen bezahlen. Aber es ist zulässig, dass die Beiträge der jüngeren Versicherten höher sind als die jeweiligen Arbeitgeberbeiträge, wenn es bei älteren Versicherten umgekehrt ist. Wie hoch die Beiträge der einzelnen Versicherten sind, regelt das Reglement der Pensions­kasse.