Nein. Wenn ein Feiertag nicht auf einen Arbeitstag fällt, muss er auch nicht bezahlt werden. Denn Sie hätten an diesem Tag ohne­hin nicht arbeiten müssen. Anders wäre es nur, wenn Sie keine fixen Arbeitstage vereinbart hätten. Dann müsste Ihr Arbeitgeber den Feiertag entsprechend Ihrem Pen­sum zu 40 Prozent bezahlen.