Unter Umständen ja. Aber nur ausnahmsweise, denn grundsätzlich müssen auch Teilzeitarbeitende nur an ihren eigentlichen Arbeitstagen arbeiten. Sie müssten nur dann an der Sitzung teilnehmen, wenn die Teilnahme aller Mitarbeiter erforderlich ist und Ihnen eine Teilnahme auch zugemutet werden kann. Unzumutbar wäre die Weisung etwa dann, wenn Sie so ­Ihren familiären Pflichten nicht mehr nachkommen könnten.