Nein. Sie müssen die Wohnung nur im Tessin versteuern. Für den Steuerfuss ist aber Ihr gesamtes ­Einkommen und Ihr gesamtes Vermögen massgebend. Der Tessiner Fiskus muss deshalb Ihre Steuer­erklärung kennen, um den kor­rekten Steuersatz anzuwenden. Schicken Sie ihm eine Kopie Ihrer Baselbieter Steuererklärung. Darauf muss auch die Tessiner Wohnung erwähnt sein.