Nein, denn die Überwälzung dieser Gebühren ist eine ein­seitige Vertragsänderung. Sie können von der Generali verlangen, dass der Vertrag weiterläuft wie bisher. Will sie die Gebühr trotzdem gegen Ihren Willen einführen, muss Sie zuerst den Versicherungsvertrag kündigen. In diesem Fall müssten Sie einen neuen, kundenfreundlicheren Anbieter suchen.