Nein. Laut Gesetz kann zwar der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Ferien bestimmen. Er darf einen Angestellten aber nicht ohne besonderen Grund sehr kurzfristig in die ­Ferien schicken. Ferien müssen in der Regel möglichst einige Wochen im Voraus bekanntgegeben werden, in der Kündigungsfrist möglichst mindestens zwei Wochen ­vorher. Sollte Ihre Chefin darauf beharren, dass Sie nächste Woche zu Hause bleiben, wäre ein Abzug von Ihrem Ferienguthaben also kaum zulässig.