Ja. Dienstaltersgeschenke wer­den als Lohnnebenleistungen be­handelt. Das hat das Bundesgericht kürzlich bestätigt (Urteil 2C_703/ 2017 vom 15. März 2019). In diesem Fall handelte es sich bei zwei der Beschenkten um ein Aargauer Ehepaar, das bereits aus dem Unter­nehmen ausgeschieden war, als sie das Geld erhielten. Laut dem Bun­desgericht bestand aber ein «enger Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis». Das Dienstjahres­geschenk von 32 500 Franken kos­tete das Ehepaar deshalb beim konkret anwendbaren Steuersatz 6322 Franken Einkommenssteuer statt 3870 Franken Schenkungs­steuer.