Ein Mitarbeiter eines Zürcher Restaurants trug nicht immer Handschuhe, obwohl das der Betrieb vorschrieb. Dieser verwarnte ihn zweimal und drohte beim nächsten Mal die Kündigung an. Als der Mann wieder keine Handschuhe trug, wurde ihm gekündigt. Die Arbeitslosenkasse des Kantons ­Zürich verfügte wegen selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit 31 Einstelltage, an denen es kein Geld gibt. Der Mann wehrte sich: Der ­Arbeitgeber habe ihm ­keine pas­senden Handschuhe zur Verfügung gestellt. Doch dies konnte er nicht nachweisen. Deshalb sind die Einstell­tage laut ­allen Instanzen rechtens.

Bundesgericht, Urteil 8C_19/2019 vom 1.4.2019