Inhalt
Ein Autofahrer wollte aus einem Parkplatz auf die Strasse fahren und nach links abbiegen. Auf der Fahrbahn kam ihm ein Lieferwagen entgegen. Dessen Fahrer hielt an und gab dem Autofahrer ein Handzeichen. Der Autofahrer fuhr los. Doch links von der normalen Fahrbahn hatte es noch eine Einspurstrecke. Auf dieser kam ein Töfffahrer korrekt herangefahren. Diesen übersah der Autofahrer, und es kam zur Kollision.
Durfte sich der Autofahrer auf das Handzeichen des Lieferwagen-Chauffeurs verlassen? Nein, sagt das Bundesgericht. Der Autofahrer war auch unter diesen Umständen zur Vorsicht verpflichtet. Er muss deshalb eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung akzeptieren.
Bundesgericht, Urteil 6B_917/2016 vom 9.12.2016
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden