Ein Autofahrer wollte aus einem Parkplatz auf die Strasse fahren und nach links abbiegen. Auf der Fahrbahn kam ihm ein Lieferwagen entgegen. Dessen Fahrer hielt an und gab dem Autofahrer ein Handzeichen. Der Autofahrer fuhr los. Doch links von der normalen Fahrbahn hatte es noch eine Einspurstrecke. Auf dieser kam ein Töfffahrer korrekt herangefahren. Diesen übersah der Autofahrer, und es kam zur Kollision. 

Durfte sich der Autofahrer auf das Hand­zeichen des Lieferwagen-Chauffeurs verlassen? Nein, sagt das Bundesgericht. Der Autofahrer war auch unter diesen Umständen zur Vorsicht v­erpflichtet. Er muss deshalb eine ­Verurteilung ­wegen fahrlässiger Körperverletzung akzeptieren.

Bundesgericht, Urteil 6B_917/2016 vom 9.12.2016