Ein Vater übertrug sein Wohnhaus unter dem Verkehrswert an einen seiner Söhne. Nach dem Tod des Vaters im Jahr 2007 verlangten die sechs Geschwister vom Bruder ihren Erbanteil. Nach langem Prozessieren erhielten sie recht: Alle haben denselben Erbanspruch, da der ­verstorbene Vater nirgends festgehalten hatte, er wolle den einen Sohn mit dem verbilligten Hauspreis ­bevorzugen. Dieser muss den Geschwistern je 68 000 Franken zahlen.

Bundesgericht, Urteil 5A_629/2015 vom 27. März 2017