Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) wird bei den anerkannten Ausgaben auch eine von Kanton zu Kanton unterschiedliche Pauschale für die Krankenkassenprämien berücksichtigt. 2015 betrug sie im Kanton Solothurn 4776 Franken pro Jahr.

Was gilt aber, wenn eine Person zwar die EL vom Kanton Solothurn erhält, aber im Kanton Basel-Stadt in einem Heim wohnt? Wenn zudem zu berücksichtigen ist, dass diese Person deswegen die viel höheren Krankenkassenprämien von Basel-Stadt zahlen muss?

Dann muss der Kanton Solothurn bei der EL-Berechnung die Pauschale von Basel-Stadt einsetzen, sagt das Bundesgericht. 2015 betrug diese 6408 Franken.

Bundesgericht, Urteil 9C_312/2016 vom 19.1.2017