Ein Mann aus dem Kanton Basel-Landschaft hat bei der Concordia eine Zusatzversicherung für die halbprivate Abteilung im Spital. Er war seit längerem wegen Depressionen, Schlafstörungen, Alkoholproblemen und den Folgen einer Krebserkrankung in Behandlung. Ende 2016 wurde er notfallmässig ins Spital eingeliefert, unter anderem wegen Symptomen beim Alkoholentzug. Die Concordia lehnte es ab, die Rechnung für die halbprivate Ab­teilung in der Höhe von rund 7300 Franken zu zahlen. Gemäss Versicherungsbedingungen bestehe keine Deckung bei «Drogen-, Suchtmittel-, Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch». Dagegen wehrte sich der Mann beim Kantonsgericht Baselland mit ­Erfolg. Es kam zum Schluss: Die Krankenkasse müsse zahlen, weil verschiedene Leiden zum Spitaleintritt geführt hatten.

Kantonsgericht BL, Entscheid 731 17 358/79 vom 20.3.2018