Scheidungsgrund - Leben mit Dealer: Unzumutbar



Wer sich gegen den Willen des Partners scheiden lassen will, kann dies gemäss neuem Scheidungsrecht nur in zwei Fällen tun: nach einer mindestens vierjährigen Trennungszeit oder wenn die Ehe unzumutbar geworden ist.



Das Zürcher Obergericht hat nun in zwei Fällen entschieden, was «unzumutbar» heisst:



- Als unzumutbar erachtete das Gericht die Fortsetzung der Ehe für eine Ehefrau, deren Mann wegen D...