«Fristlose» war nicht erlaubt - Schwanger: Kein Zeugnis nötig



Eine Frau war schwanger und erschien deshalb nicht zur Arbeit. Sie teilte dies ihrem Arbeitgeber mit, schickte aber kein Arztzeugnis. Nach zwei Wochen Absenz erhielt sie die fristlose Kündigung.



Dieses Fernbleiben war kein wichtiger Grund für eine «Fristlose», sagt das Bundesgericht. Schwangere dürften «auch ohne eigentliche medizinische Behandlungsbedürftigkeit» der Arbeit fernbleiben. Es gen...