Eine Serviceangestellte aus dem Kanton Graubünden verletzte sich 2007 an der Schulter. Die Unfallversicherung ÖKK übernahm die Kosten für drei Mal Physiotherapie pro Woche. 2016 holte die ÖKK ein Gutachten bei einem Orthopäden sowie eine Stellungnahme des Versicherungsarztes ein. Dann kündigte sie an, nur noch bis Ende Juni 2017 Leistungen zu übernehmen. Die Frau wehrte sich beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden – ohne Erfolg. Die Bundesrichter jedoch gaben ihr recht: Der kantonale Entscheid habe sich willkürlich auf den Versicherungsarzt abgestützt, der im Bericht gar nicht auf den Einzelfall eingegangen sei. 

Bundesgericht, Urteil 8C_351/2018 vom 15.2.19