Hat ein Arbeitsloser das Maximum der Tag­gelder erhalten, ist er noch 30 Tage gegen Unfälle ver­sichert. Vor Ablauf kann er bei der Suva für 180 Tage eine Abredeversicherung abschlies­sen. Ein Arbeitsloser nahm fälsch­licherweise an, dass diese 30 Tage erst am Ende des letzten Bezugsmonats – und nicht am letzten Bezugstag – beginnen. Das war aber zu spät. Doch die Suva bestätigte ihm die Deckung monatlich. Nach rund fünf Mo­naten verunfallte er. Die Suva lehnte die Leistungen wegen zu späten Abschlusses ab. Die Bundesrichter geben dem Mann recht: Die Suva habe die Deckung zu spät geprüft. Er durfte deshalb auf die Bestätigungen vertrauen.

Bundesgericht, Urteil 8C_108/2017 vom 16. August 2017