Ein Lastwagenchauffeur fuhr über ein Stopp­signal und kollidierte mit einem korrekt fah­renden Auto. Die Polizei entzog ihm den Führerausweis. Noch am gleichen Tag kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos. Begründung: Der Unfall schade dem Ruf der Firma, und der Chauffeur verfüge über keinen Führerausweis mehr. Der Mann verlangte darauf eine Entschädigung von 12 700 Franken wegen ungerechtfertigter Entlassung. Das Regionalgericht Berner Jura-­Seeland wies die Klage ab. Dagegen wehrte sich der Entlassene – doch auch das Ober- und das Bundesgericht kamen zum Schluss, dass die fristlose Entlassung berechtigt war. 

Bundesgericht, Urteil 4A_625/2016 vom 9. März 2017