Wer die Krankenkasse wechseln will, muss bei der bisherigen Kasse zuerst sämtliche Prämien  und sonstige Rechnungen zahlen. Das gilt auch für Leute, die für die Prämien erfolglos betrieben wurden. Die Kasse CSS und ein Mann aus dem Kanton St. Gallen stritten darüber, ob dieser vor dem Wechsel den gesamten offenen Betrag von rund 1500 Franken zahlen musste – oder nur den durch den Kanton un­gedeckten Betrag von 225 Franken. Denn: Resultiert aus der Betreibung ein Verlustschein, muss der Kanton 85 Prozent des offenen Betrags zahlen. Das Bundes­gericht stellt klar: Der Mann muss vor dem Wechsel sämtliche Ausstände selber zahlen.

Bundesgericht, Urteil 9C_714/2018 vom 18.12.2018