Akontozahlungen nach fünf Jahren verjährt



Rückforderungen des Arbeitgebers aus Akontozahlungen an seinen Angestellten verjähren nach fünf Jahren. Diese Frist gilt für alle Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis. Dies hielt das Bundesgericht wieder einmal fest.



Ein Arbeitgeber hatte während Jahren einem Arbeitnehmer Zahlungen einer vertraglich vereinbarten Gewinnbeteiligung akonto überwiesen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellte sich heraus, dass...