Ein Mann aus dem Kanton Appenzell ­Ausserrhoden verlor während der ­Scheidung seine Stelle. Das Obergericht verpflichtete ihn, der Frau von seinen Arbeitslosengeldern 1700 Franken ­Alimente zu zahlen. Sobald er aus­­ge­steuert sei, müsse er nichts mehr ­zahlen. Als 58-Jähriger habe er schlechte Chancen auf eine neue Stelle. Die Ex-Frau ging vor Bundesgericht und siegte. Laut den Richtern dürfen die Alimente nicht wegen allgemeiner Probleme älterer Arbeitnehmer bei der Stellensuche gekürzt werden. Entscheidend seien die konkreten Verdienstmöglichkeiten. 

Bundesgericht, Urteil 5A_790/2016 vom 9. August 2018