Ein geschiedenes Paar lebte in Luzern in einer Wohnung. Es kam zu ­einem ­heftigen Streit. Die Frau hatte Würgespuren am Hals. Der Mann erhielt ein Hausverbot. Zudem verpflichtete ihn die Staatsanwaltschaft, an einem sechs­stündigen Kurs zur Gewaltprävention teilzu­nehmen. Das akzeptierte er nicht. Das ­Kantonsgericht wies seine ­Beschwerde ab. Seine Schuld müsse nicht ­bewiesen sein. Für das Aufgebot zum Präventionskurs reiche ein Verdacht.  

Kantonsgericht Luzern, Urteil 1H 18 3 vom 7. September 2018