Der Buchhalter einer Firma im Kanton Neuenburg verdiente 7700 Franken im Monat. Dazu sollte laut Vertrag ein ­jährlicher Bonus von 10 000 Franken kommen, wenn die vereinbarten Ziele erreicht werden. Nach zwei Jahren ­kündigte der Arbeitgeber. Der ­Angestellte klagte daraufhin durch ­mehrere Instanzen den Bonus von 20 000 Franken ein. Am Ende gelangte er ans Bundesgericht – und verlor. Die Firma schulde dem Mann keinen Bonus, da keine Ziele vereinbart worden seien. Anders wäre es, wenn der Arbeitgeber nur darum keine Ziele aufgestellt hätte, um den Bonus zu verweigern. Das sei beim Buchhalter aber nicht passiert. 

Bundesgericht, Urteil 4A_378/2017 vom 27. November 2017