Eine Frau aus dem Kanton Zürich hält einen vierjährigen belgischen Schäferhund. Der Hund verhielt sich wiederholt aggressiv und attackierte andere Hunde. Einmal rannte der Schäferhund aus dem Haus auf einen angeleinten Hund zu. Dessen Besitzerin verletzte sich am Bein, als sie versuchte, ihren Hund zu ­schützen. Das Veterinäramt des Kantons Zürich liess den Hund untersuchen und befand, er stelle keine besondere Gefahr dar. Das Amt aber verpflichtete die Frau, das Tier stets an der Leine zu führen und es nicht Kindern zu überlassen. ­Dagegen wehrte sich die Frau bis vor Bundesgericht – ohne Erfolg. 

Bundesgericht, Urteil 2C_837/2018 vom 15. Februar 2019