Ein Installateur sanierte in einem Haus die Heizung. Laut Standardvertrag der Baubranche muss allfälliger Mehraufwand schriftlich vereinbart werden. Das unterliessen die Parteien. Der Monteur versetzte den Boiler und wechselte ­einige Teile aus. Danach stellte er dem Hauseigentümer 13 500 Franken statt der vereinbarten 6000 Franken in ­Rechnung. Das wollte der Auftraggeber nicht zahlen. Der Einzelrichter des ­Kantons Schaffhausen sprach dem Handwerker rund 10 000 Franken zu. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid. Zusätzliche Aufwendungen könnten auch stillschweigend vereinbart werden. 

Bundesgericht, Urteil 4D_44/2017 vom 30. Oktober 2017