Eine Mücke stach einen Mann im ­Ausland ins Bein. Der Stich entzündete sich und der Mann musste ins Spital. Über seinen Arbeitgeber war er gegen Unfall versichert. Die Versicherung ­wollte für die Behandlung aber nicht zahlen. Der Mann klagte beim Sozial­versicherungsgericht Zürich – ohne ­Erfolg. Stiche oder Bisse von Tieren könnten zwar als Unfall angesehen ­werden, wenn dabei ­Infektionserreger in den Körper ­gelangen. Das sei etwa bei ­Bienen, Wespen, Hornissen oder Zecken der Fall. Ein Mückenstich sei aber etwas Alltägliches und daher kein Unfall.  

Sozialversicherungsgericht Zürich, Urteil UV.2016.00222 vom 31. Mai 2017