Auf dem Marktplatz von Vevey VD wurde eine Harley-Davidson gestohlen. Der ­Besitzer hatte den Zündschlüssel entfernt, die Lenkblockierung aber nicht aktiviert. Deshalb zahlte die Diebstahlversicherung nichts. Der Ver­sicherte gelangte ans Bezirksgericht. Es verpflichtete die Versicherung zur Zahlung von 45 000 Franken. Anders entschieden das Kantonsgericht Waadt und das Bundesgericht. Laut Versicherungsvertrag bestehe keine Deckung, wenn das Motorrad nicht vollständig gesichert ist. Der Lenker hätte blockiert werden müssen. 

Bundesgericht, Urteil 4A_261/2016 vom 27. Juli 2016