Bestimmt, liebe Leser, wissen Sie, was ein Kinderwagen ist. Und ­bestimmt wissen Sie auch, was ein Veloanhänger ist. Doch so einfach, wie Sie meinen, ist es nicht. Spätestens dann nicht, wenn Eltern mit einem Velo­anhänger in einen Zug der SBB steigen. Denn seit dem Sommer gelten neue Regeln. Und die ­gehen so:

Wenn der Veloanhänger dem Kindertransport dient – was er meistens tut – und wenn die ­Eltern mit diesem Anhänger ohne Velo ­unterwegs sind, dann ist der ­Veloanhänger ein Kinderwagen. Und die Eltern müssen nichts ­zahlen.

Wenn der Veloanhänger dem Kindertransport dient, die ­Eltern aber gleichzeitig mit dem Velo ­unterwegs sind, dann bleibt der Veloanhänger ein Veloanhänger. Und dann ­müssen die Eltern 13 Franken zahlen (mit Halbtax-Abo oder GA) – zusätzlich zu den 13 Franken für das Velo.

Das heisst: Der Veloanhänger kann sowohl Veloanhänger als auch Kinderwagen sein. Diese neue SBB-Regelung lässt aber noch eine ganze Reihe Fragen unbeantwortet.

Zum Beispiel: Was ist, wenn nicht die Eltern, sondern die Grosseltern in den Zug steigen? Und wenn sie kein Velo dabei haben, sondern ein E-Bike? Und wenn im Wagen nicht nur ein Kind, sondern auch noch ein Hund transportiert wird?