Ja. Dieser Stundenansatz ist für Aufräum- und Putzarbeiten in der Schweiz üblich, wenn keine Spe­zialkenntnisse oder -geräte erforderlich sind. Die Versicherung muss Kunden, die selbst aufräumen, die gleichen Ansätze zahlen, wie wenn professionelle Reinigungskräfte den Job erledigt hätten. Es spielt bei der Festlegung des Stundensatzes auch keine Rolle, ob der Versicherungskunde Bankdirektor oder Hilfsarbeiter ist.

Das Gleiche gilt übrigens auch, wenn die Gebäudeversicherung zum Beispiel nach einem Unwetter Aufräum- und Reinigungsarbeiten entschä­digen muss.

Das Gesagte gilt für Reinigungsarbeiten im normalen Rahmen. Eine höhere Stundenentschädigung wäre geschuldet, wenn der geschädigte Versicherungsnehmer Arbeiten selber fachgerecht ausführen kann – z. B. wenn er als gelernter Dachdecker nach einem Sturm seine Dachziegel ersetzt.