Am 24. September kommt die «Altersreform 2020» zur Abstimmung. Ein gewichtiges Paket, geschnürt von Bundesrat und Parlament. Enthalten sind die Erhöhung der Mehrwertsteuer, gravierende Änderungen bei der AHV sowie ein Rentenabbau und eine Verteuerung der 2. Säule (siehe Kasten im PDF). 

Das Paket enthält rund 40 Seiten Ge­setzestexte. Auf dem Abstimmungszettel wird aber nur die Frage gestellt, ob die Stimmbürger die Finanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen wollen. Die eigentlich gravierenden Änderungen werden nicht erwähnt: weder die Erhöhung des Rentenalters für die Frauen noch der Leistungsabbau und die Verteuerung der 2. Säule.

Folge: Die Stimmbürger können ihren Willen nicht unverfälscht zum Ausdruck bringen. Beispiel: Wie soll jemand stimmen, der für die Reform der AHV ist, aber gegen die geringeren Leistungen der Pensionskassen? Andreas Glaser, Professor für Staatsrecht an der Uni Zürich, bestätigt: «Die Stimmberechtigten werden durch die zahlreichen im Mantel­gesetz enthaltenen Punkte in eine gewisse Zwangslage gebracht.»

Der wirkliche Wille der Stimmbürger würde besser zum Ausdruck kommen, wenn einerseits über die Finanzierung der AHV abgestimmt würde und zusätzlich separat über die Änderungen bei AHV und Pensionskasse. Genau das will das Referendum erreichen, für das aktuell Unterschriften gesammelt werden. saldo unterstützt das Referendum (siehe Unterschriftenbogen im PDF). 

Kommen bis 6. Juli 50 000 Unterschriften zusammen, werden die Stimmbürger am 24. September auch zu den Änderungen bei AHV und Pensionskassen befragt werden. 

Getragen wird das Referendum von der Waadtländer Sektion des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) sowie diversen weiteren Gewerkschaften und Organi­sa­tionen. Auf nationaler Ebene sprachen sich SP und SGB für die Reform aus. 

Um das geht es am 24. September

Die wichtigsten Punkte des Gesetzespakets zur Reform der Alters­vorsorge: 

Die Mehrwertsteuer steigt um 0,6 Prozent.
AHV: Neurentner erhalten 70 Franken mehr pro Monat, heutige Rentner gehen leer aus. Die Frauen werden ein Jahr später pensioniert und zahlen ein Jahr länger Beiträge. Die AHV-Beiträge steigen für alle unter 65-Jährigen.
Pensionskasse: Die Lohnabzüge steigen, prozentual am meisten bei den Wenigverdienern und Teilzeitangestellten. Der gesetzliche Umwandlungssatz sinkt von 6,8 auf 6 Prozent – und damit sinken die Renten. 

Was das in Franken und Rappen bedeutet, hat der «K-Tipp» (Ausgabe 6/2017) ausgerechnet. Download unter 
www.ktipp.ch/a1107657