Der Grundsatz ist klar: Wer eine Obligation besitzt, erhält in der ­Regel jährlich einen Zins – und diesen Zins muss der Besitzer der Obligation in der Steuererklärung als Einkommen deklarieren. Ist bei ­einer Obligation die jährliche Zinszahlung beispielsweise auf den 30. April angesetzt, so geht der ganze Jahreszins für die letzten zwölf Monate an diesem Zinstermin an den aktuellen Besitzer der Anleihe. Und dieser muss den ganzen sogena...