Nein. Sie haben bei Ihrer Hausratsversicherung den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» versichert. Der Velodiebstahl ist somit grundsätzlich gedeckt. Aber sie haben auch einen Selbstbehalt von 200 Franken, und der kommt hier ins Spiel. Es ist zwar im Grundsatz richtig, dass die Hausratversicherung den Neuwert gestohlener Sachen ersetzt. Das gilt aber nur, wenn der Geschädigte die versicherte Sache auch tatsächlich neu gekauft hat.

Beim Diebstahl einer Occasion hingegen ist bei der Schadensbemessung in der Regel der Preis massgebend, der für die gestohlene Ware bezahlt wurde – in Ihrem Fall 650 Franken. Deswegen haben Sie nach Abzug des Selbstbehalts von 200 Franken einen Anspruch auf 450 Franken.