Ja. Ihre Tochter ist zwar ­urteilsfähig und kann Entscheidungen grundsätzlich selber treffen. Bei einer komplizierten Operation benötigen 16-Jährige allerdings die Zustimmung ­ihrer Eltern. Denn die Anfor­derungen an die Urteils­fähigkeit sind umso höher, je grösser die Tragweite ­einer Entscheidung ist. ­Kinder unter 12 Jahren sind praktisch nie urteils­fähig, Jugendliche von 12 bis 16 Jahren je nach den Umständen.