Nicht sofort. Nach Ihrem Pensionierungsdatum sind Sie noch 31 Tage lang ver­sichert. Eine Verlängerung um bis zu sechs Monate ist mit einer sogenannten Abredeversicherung möglich. Sollten Sie in dieser Zeit verunfallen, erhalten Sie ­allerdings keine Taggelder mehr.  Immerhin müssen Sie für die Behandlungs­kosten weder Franchise noch Selbstbehalt zahlen. Spätestens nach Ablauf der sechs Monate müssen Sie die Unfalldeckung aber wieder in die Grundver­sicherung Ihrer Krankenkasse einschliessen. Nach ­einem Unfall übernimmt sie dann Ihre Arzt- und Spitalkosten – abzüglich Franchise und Selbstbehalt.