Pensionskasse. Auf dem Handy die künftige Altersrente aus der Pensionskasse ausrechnen? Und dazu noch allfällige In­validen-, Ehegatten- oder Kinderrenten? Das tönt praktisch. Es funktioniert aber nur für Löhne bis maximal 84 600 Franken pro Jahr. Denn Handy-Apps wie «BVG-Rechner» und «SwissBVG» können nur das ­berechnen, was sich innerhalb des gesetzlichen Obligatoriums bewegt. Das heisst: Die Apps rechnen nur die gesetzlich vor­geschriebene Mindestrente aus. Viele Versicherte haben aber ein über­obligatorisches Guthaben und erhalten ­später eine entsprechend ­höhere Rente.

Auch die simple Rechnung mit den obligatorischen Guthaben lösen die zwei Apps unterschiedlich gut. Der «BVG-Rechner» ist einfach zu bedienen und gibt detailliert an, mit welchen Zahlen gerechnet wird. Die App «SwissBVG» hingegen ist kompliziert und intransparent.

Übrigens: Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG stellt Interessierten einen kostenlosen Excel-Rechner zur Verfügung. Zu finden ist er unter Chaeis.net/«BVG Berufliche Vorsorge». Dort am rechten oberen Bildschirmrand auf «Tool Berechnung der Vorsorge­leistungen» klicken. Doch auch dieser Onlinerechner «beherrscht» nur das Obligatorium.

Tipp: Der individuelle Vorsorgeausweis, den Versicherte jeweils ­Anfang Jahr erhalten, informiert korrekt über alle Leistungen.