Pensionskasse: Ist der Lohnabzug zulässig?
K-Geld 01/2019 vomvon Pascal Roth, Redaktor K-Geld
«Mein Arbeitspensum beträgt 30 Prozent. Pro Jahr verdiene ich knapp 20000 Franken. Trotzdem habe ich Pensionskassenabzüge. Ist das zulässig?»
Ja. Das Gesetz regelt nur das Obligatorium der Pensionskasse. Darunter fallen Sie mit Ihrem Einkommen nicht. Die Eintrittsschwelle liegt bei einem Jahreslohn von 21330 Franken.
Wenn Sie weniger verdienen, darf Ihr Arbeitgeber Sie aber freiwillig in einer Pensionskasse versichern. Das hat für Sie folgende Vorteile:
1. Sie erhalten Risikoleistungen, wenn Ihnen etwas zustösst.
2. Sie versteuern einen geringeren Nettolohn.
3. Ihr Arbeitgeber zahlt mindestens so viel auf Ihr Konto bei der Pensionskasse ein wie Sie selber.
4. Das Geld wird in der Pensionskasse besser verzinst als auf jedem Bankkonto.
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