Ja. Das Gesetz regelt nur das Obligatorium der Pensions­kasse. Darunter fallen Sie mit Ihrem Einkommen nicht. Die Eintrittsschwelle liegt bei ­einem Jahreslohn von 21330 Franken.

Wenn Sie weniger verdienen, darf Ihr Arbeitgeber Sie aber frei­willig in einer Pensionskasse ver­sichern. Das hat für Sie folgende Vorteile:

1. Sie erhalten Risikoleistungen, wenn Ihnen etwas zustösst.
2. Sie versteuern einen geringeren Nettolohn.
3. Ihr Arbeitgeber zahlt mindestens so viel auf Ihr Konto bei der Pen­sionskasse ein wie Sie selber.
4. Das Geld wird in der Pensionskasse besser verzinst als auf jedem Bankkonto.