Ja. Pensionskassen dürfen solche Fragen stellen, aber nur für den überobligato­rischen Teil der beruflichen Vorsorge. Oft verlangen sie auch einen Eintrittsuntersuch. Wer bei Stellenantritt krank ist, wird mit einem Vorbehalt in die überobligatorische Ver­si­che­rung aufgenommen. Er fällt aber spätestens nach fünf Jahren weg. Senden Sie den ausgefüllten Frage­bogen direkt dem Vertrauensarzt der ­Pensionskasse, denn Ihre Gesund­heits­daten gehen den Arbeitgeber nichts an.