Ja. Für die Berechnung der ­Einkaufsmöglichkeit ist immer die ­aktuell gültige Versicherungssitua­tion entscheidend.

Massgebend sind der versicherte Lohn und die Höhe der Sparbei­träge. Gestützt darauf rechnet die Pensionskasse aus, wie viel Alters­guthaben Sie jetzt hätten, wenn Sie seit dem 25. Altersjahr immer gleich versichert gewesen wären und immer gleich viel eingezahlt hätten. So kommt sie auf das reglementarisch maximale Altersguthaben. Falls das aktuelle Altersguthaben tiefer ist, ­besteht ein Einkaufspotenzial. Sonst nicht. 

Das individuelle Einkaufspotenzial steigt also etwa dann, wenn ­Angestellte eine Lohnerhöhung bekommen oder ihr Arbeitspensum ­erhöhen. Denn so steigt der ver­sicherte Lohn. Denkbar ist auch, dass Lohn oder Pensum zwar gleich bleiben, der Arbeitgeber aber beschliesst, mehr Lohnanteile als ­bisher zu versichern. Gemäss Gesetz ­müssen nur Lohnanteile von 24675 bis 84600 Franken versichert ­werden.

Ihr Fall liegt etwas anders: Ihre Pensionskasse hat den Umwandlungssatz gesenkt und die Sparbei­träge erhöht. Sie müssen also mehr einzahlen fürs Alter. Deshalb erhöht sich Ihr maximales Altersguthaben gemäss aktuellem Reglement und Sie haben jetzt wieder ein Einkaufs­potenzial.