Es könnte sich tatsächlich lohnen, den Pensionierungstermin auf dieses Jahr vorzuverlegen. Das gilt vorweg für Berufstätige, die bei einer Sammelstiftung der Winterthur, der Zürich, der Helvetia/Patria oder der Genfer versichert sind. Diese Gesellschaften haben bereits tiefere Umwandlungssätze für ab 2004 frisch Pensionierte angekündigt. Dem Beispiel könnten bis Ende Jahr weitere Pensionskassen folgen. Vor allem Versicherte mit hohem Anteil an überobligatorischen Altersguthaben, also in erster Linie Kadermitarbeiter und Firmenchefs, sollten eine Frühpensionierung prüfen.

Beträgt Ihr überobligatorisches Pensionskassenguthaben beispielsweise 50 Prozent, erhalten Sie bei der Frühpensionierung im laufenden Jahr grob gerechnet ca. 3,4 Prozent mehr Rente als bei ordentlicher Pensionierung in einem Jahr. Bei Frauen wären es sogar ca. 6,5 Prozent. Am besten lassen Sie sich von der Pensionskasse die genauen Rentenbeträge bei regulärer und frühzeitiger Pensionierung berechnen. So können Sie entscheiden, ob sich eine Frühpensionierung lohnt.

Sie sollten mit Ihrem Arbeitgeber auch finanzielle Erleichterungen besprechen, zum Beispiel eine befristete Überbrückungsrente bis zum Zeitpunkt, an dem Sie Ihre reguläre AHV-Rente erhalten. Sonst müssen Sie unter Umständen auch diese Rente vorausbeziehen. Das geht aber höchstens zwei Jahre vor dem regulären AHV-Alter und führt zu einer lebenslänglichen Renteneinbusse von bis zu 13,6 Prozent.

(nw)