Der wichtigste Grund für die Differenz ist: Die Pensionskasse hat Ihren Barbezug von 50 000 Franken anteilsmässig den beiden Töpfen Obligatorium und Überobligato­rium entnommen.

Zum Zeitpunkt der Pensio­nierung hatten Sie ein Altersgut­haben von insgesamt 151 360 Franken. Davon waren 107 625 Franken im Obligatorium und 43 735 Franken im Überobligatorium. Nach der anteilsmässigen Entnahme von 50 000 Franken (35 553 bzw. 14 447 Franken) hatten Sie noch 72 072 Franken im Obligatorium sowie 29 288 Franken im Über­obligatorium. Von diesen Beträgen wird die Rente berechnet.

Ihre Pensionskasse – die Axa BVG-Stiftung – verwendet für die Berechnung der Rente zwei unterschiedliche Rentenumwandlungssätze: 6,8 Prozent für das Obligatorium und 5,054 Prozent für das Überobligatorium. So kommt sie gesamthaft auf eine Jahresrente von 6381 Franken.