Ja. Pensionskassengelder, die für Wohneigentum vorbezogen wurden, müssen zurückgezahlt werden, bevor man freiwillige ­Einkäufe tätigen kann. Immer mehr Pensionskassen verlangen deshalb vor Einkäufen umfassend Auskunft. Versicherte müssen unterschreiben, dass kein nicht zurückgezahlter Vorbezug existiert. Nicht vergessen: Bei einer Rück­zahlung des Geldes können Sie die beim Bezug bezahlten Aus­zah­lungs­steuern zurückfordern.