Witwen und Witwer erhalten von der Pensionskasse des verstorbenen Ehepartners in der Regel nur 60 Prozent seiner bisherigen Altersrente. Versicherungen dagegen bieten Leibrenten-Versicherungen an, bei denen die vereinbarte Rente bis zum Tod des zweiten Partners in unveränderter Höhe weiterbezahlt wird.

Soll man also das PK-Kapital beziehen und es in eine Leibrente investieren?

Das ist oft nicht sinnvoll. Ein Beispiel: Ein 65-jähriger Basler mit einer drei Jahre jüngeren Frau verfügt über ein Pensionskassenguthaben von 400 000 Franken. Seine Rente beträgt 25 870 Franken pro Jahr (siehe Tabelle).

Nach seinem Tod erhält die Witwe 60 Prozent davon, also 15 520 Franken. PK-Renten gelten zu 100 Prozent als Einkommen. Nach Abzug der Steuern bleiben dem Pensionär 19 400 Franken, seiner Witwe 11 640 Franken.

Beim Kapitalbezug des PK-Guthabens werden einmalig Steuern von 37 000 Franken fällig. Das Ehepaar kann den Rest, 363 000 Franken, in eine Leibrente auf beide Ehepartner investieren.

Dafür erhält das Paar lebenslänglich eine Leibrente von 13 950 Franken pro Jahr. Hinzu kommen allfällige Überschüsse, die aber nicht garantiert sind und deshalb in der Rechnung nicht berücksichtigt wurden.

Obwohl der Fiskus Leibrenten nur zu 40 Prozent als steuerbares Einkommen erfasst, erhöht sich die Rente der Witwe nach Abzug der Steuern gegenüber der PK-Witwenrente nur um rund 900 Franken. Solange ihr Mann lebt, ist die Nettorente des Ehepaars aber 6845 Franken tiefer als bei der PK.