Gerichtsprozesse können sehr teuer werden. Wer seine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, einer Inkassofirma oder ­einer Telecomfirma durchsetzen will, muss sich das gut überlegen. Denn seit Anfang 2011 gilt ein neues Zivilprozessgesetz: Die Gerichte können jetzt in allen Kantonen vom Kläger einen Kostenvorschuss verlangen. Diesen erhält er nur zurück, wenn er gewinnt und der Beklagte genug Geld hat. Kann der Be­klagte die Gerichtskosten nicht b...