Ja. Eine Gönnerschaft ist keine Ver­sicherung, sondern eine Spende. Die Rega ist eine ­Stiftung und eine Stiftung hat auch keine Mitglieder. 

In den Bestimmungen der Rega heisst es, dass sie die Kosten einer Rettungsaktion «in ihrem Ermessen» erlassen kann – vor ­allem dann, wenn keine Versicherung ­einspringt. Doch die Rega ist dazu nicht ­verpflichtet.