Der Umwandlungssatz, nach dem der überobligatorische Teil des Altersguthabens in eine lebenslängliche Rente umgerechnet wird, sinkt in Ihrem Fall auf 5,8 Prozent. Sie erhalten also noch 32 500 Franken Rente im Jahr. Bis anhin hätte die Rente 36 000 Franken betragen (7,2 Prozent vom gesamten Altersguthaben, also auch vom überobligatorischen Teil). Nach Abzug der Einkommenssteuern bleiben Ihnen bei einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent von dieser Rente noch rund 24 400 Franken übrig.

Angenommen, Ihre Lebenserwartung beträgt noch 20 Jahre nach Ihrer Pensionierung: In diesem Fall müssten Sie auf dem bezogenen Kapital lediglich eine Rendite von 0,8 Prozent nach Steuern erwirtschaften, um gleich viel Nettoeinkommen wie mit dem Rentenbezug zu erhalten. Darin bereits einkalkuliert sind die einmaligen Kapitalauszahlungssteuern, die wir mit 10 Prozent des ausbezahlten Pensionskassenkapitals angenommen haben. Diese geringe Rendite nach Steuern liesse sich heute problemlos auch mit sehr sicheren Kapitalanlagen erzielen. Schweizer Bundesobligationen mit zehn Jahren Restlaufzeit etwa rentierten Mitte August 2003 mit 2,65 Prozent. Selbst wenn man davon noch die Einkommenssteuer abzieht, bleiben zirka 2 Prozent Nettorendite übrig. Damit wären Ihnen 27 500 Franken Einkommen im Jahr sicher, also gut 3000 Franken mehr pro Jahr als mit der Rente. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen und unabhängig von seiner Lebenserwartung bis zum Tod vorgesorgt haben will, der wählt die Rente.

Fazit: Der Kapitalbezug wird für Leute, deren Pensionskasse künftig mit einem tieferen Rentenumwandlungssatz rechnet, noch attraktiver. Trotzdem sollte man beide Varianten, sowohl den Kapitalbezug wie auch den Rentenbezug, sehr genau durchrechnen.

(nw)



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Kapital oder Rente: K-Geld-Merkblatt

Die wichtigsten Entscheidungskriterien finden Sie im Merkblatt «Kapital oder Rente», das Sie auf der Homepage von K-Geld (www.kgeld.ch) gratis herunterladen können.