Ein Vermieter wollte die Kosten für die Reparatur der Waschmaschine in einem Mehrfamilienhaus seinen Mieterinnen und Mietern aufbrummen. Diese wehrten sich dagegen und bekamen Recht - obwohl im Mietvertrag stand, Kosten für Unterhalt und Reparaturen der Waschmaschine seien von den Mietern zu zahlen.



Diese Vertragsklausel sei ungültig, stellte das Gericht fest. Denn: Der Vermieter dürfe nicht einfach alle seine Kosten zu "Nebenkosten" erklären, die von den Mietern zusätzlich ...