Nein. Beim Abschluss einer Lebensversicherung liegt kein Auftragsverhältnis vor. Nur eine Bank, die mit dem Kunden bzw. Auftraggeber einen Vermögensverwaltungsvertrag eingeht, muss dessen Interessen wahren.

Dies im Gegensatz zu einer Versicherung, die einem Kunden eine Police verkauft. Die Versicherung kann ihre eigenen Interessen berücksichtigen und muss allfällige Abschlusskommissionen oder Provisionen nicht dem Kunden heraus­geben.

Aber Achtung: Versicherungsbroker hingegen arbeiten als Auftragnehmer des Versicherten und müssen ihm deshalb Vergütungen, Kickbacks oder Retrozessionen herausgeben, wenn er nicht ausdrücklich darauf verzichtet.