«Ist nichts anderes abgemacht, muss ein Darlehen zu 5 Prozent verzinst werden.»



Falsch! Gewöhnliche Darlehen - etwa unter Freunden und Bekannten - sind nur verzinslich, wenn dies ausdrücklich abgemacht wurde. Andernfalls sind sie zinslos.



Im kaufmännischen Verkehr ist jedoch immer ein Zins geschuldet. Wurden keine Abmachungen getroffen, gilt der Zinsfuss, der für das entsprechende Darlehen üblich ist.

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