Kommissionen, welche die Banken von den Anbietern für den Vertrieb von Finanzprodukten erhalten, gehören grundsätzlich den Kunden. So entschied das Bundesgericht kürzlich. Der Anspruch verjährt erst nach zehn Jahren. Wer wissen will, wie hoch diese Rückvergütungen sind, kann von der Bank Auskunft verlangen (siehe auch Seite 39).

K-Geld liegen Zahlen von Kunden der Raiffeisenbank und der Berner Kantonalbank (BEKB) vor. Sie ermöglichen auch anderen Bankkunden eine Schätzung, wie hoch die jährlichen Rückvergütungen ihrer Anlagen in etwa sind.

  • Geldmarktfonds: Für eigene bis 0,20 % Kommission (Raiff­eisen), für Drittprodukte bis 0,45 % (Raiffeisen, BEKB)
  • Obligationenfonds: Für eigene bis 0,60 % (Raiffeisen), für Drittprodukte bis 1,10 % (Raiffeisen) und bis 0,80 % (BEKB)
  • Aktienfonds: Für eigene bis 1,10 % (Raiffeisen), für Drittprodukte bis 1,70 % (Raiffeisen) und bis 1,40 % (BEKB)
  • Indexfonds: Für eigene bis 0,20 % (Raiffeisen) und für Drittprodukte bis 0,25 % (Raiffeisen)
  • ETF: Für eigene bis 0,10 % (Raiffeisen) und für Drittprodukte bis 0,20 % (Raiffeisen)
  • Hedge Funds, Rohstofffonds und Alternative Fonds: Für Drittprodukte bis 1,30 % (Raiffeisen) und bis 1,40 % (BEKB)
  • Kapitalschutzprodukte: Für eige- ne bis 0,50 % (Raiffeisen), für Drittprodukte bis 0,75 % (Raiff­eisen) und bis 1,00 % (BEKB)
  • Partizipationsprodukte, Rendite-Optimierungs-Produkte: Für eigene bis 1,00 % (Raiffeisen), für Drittprodukte bis 1,25 % (Raiffeisen) und bis 1,00 % (BEKB).


Lesebeispiel: Kauft ein Kunde bei Raiffeisen für 50 000 Franken Anteile eines Aktienfonds, erhält Raiffeisen bis zu 850 Franken Kommission (1,70 %).