Neben der etablierten digitalen Währung Bitcoin gibt es zahlreiche Nachahmer, die Anlegern mit so­genannten Kryptowährungen das grosse Geschäft vorgaukeln – zum Beispiel Onecoin (K-Geld 3/2016). Dieses digitale Zahlungsmittel ­dürfte nun am Ende sein: In Deutschland untersagte die Bundes­anstalt für Finanzdienst­leistungs­aufsicht im April den Vertrieb von Onecoins. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ermittelt wegen Betrugsverdachts. Der Gerlachreport,  ein deutscher Informationsdienst für Anleger, berichtet, in immer mehr Ländern weltweit würden Behörden gegen Onecoin vorgehen.

Auch die Eidgenössische Finanz­marktaufsicht Finma hat solche hochriskanten Krypto-Angebote auf dem Radar: Sie liquidierte kürzlich den Verein «Quid pro quo ­Association». Dieser brachte die selbst entwickelte Kryptowährung E-Coins unter die Anleger und sammelte dabei mindestens vier Millionen Franken ein. Allerdings verstiess der Verein gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen. Und er ist überschuldet. Es ist offen, wie viel die Anleger von ihrem Einsatz zurückbekommen.

Die Finanzmarktaufsicht setzte zudem ­fol­gende Gesellschaften auf ihre Warnliste: Suisse Finance GmbH (Suisse Coin), Euro So­lution GmbH (Swisscoin) und ­Animax United LP (V-Coins).